JUGENDARBEITSSCHUTZUNTERSUCHUNG

Vor Beginn einer Berufsausbildung

für Jugendliche unter 18 Jahren

 

Wer ist zuständig? – Unsere Praxis z.B.

Was muss ich tun? – Jugendarbeitsschutzuntersuchung vom Arzt durchführen lassen

 

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Frühestens 14 Monate vor Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
  • Nachuntersuchung spätestens 1 Jahr nach Aufnahme des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses

Welche Papiere muss ich mitbringen?

  • Untersuchungsberechtigungsschein
  • ausgefüllten Erhebungsbogen (wird zusammen mit dem Untersuchungsberechtigungsschein beim Meldeamt der Stadt am Hauptwohnsitz ausgegeben.

In Mainz: Bürgeramt, siehe unten

 

Was muss ich noch wissen?

  • Die Kosten der Untersuchung trägt das Bundesland
  • Ohne Jugendarbeitsschutzuntersuchung darf keine längere Beschäftigung erfolgen

Stadtverwaltung Mainz 33 – Bürgeramt Bürgerservice

Stadthaus, Lauteren-Flügel, Kaiserstraße 3-5

55116 Mainz

Telefon: 06131/12-35 30

Telefax: 06131/12-41 30

e-Mail: buergeramt@stadt.mainz.de